Elektronischer Türspion

Elektronischer Türspion


Ein Türspion zeigt dem Bewohner, ob der Gast willkommen oder unwillkommen ist. In Zeiten gesteigerten Sicherheitsbedürfnisses ist eine solche Einrichtung nahezu unabdinglich. Die klassische Ausführung, mit der man mittels einer Glaslinse den Bereich vor der Eingangstüre überblicken kann, wird immer öfter von modernen, elektronischen Sicherheitseinrichtungen abgelöst. Ein elektronischer Türspion erweitert die Möglichkeiten, die eine einfache Linse bietet.
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Was kann ein elektronischer Türspion


Ein elektronischer Türspion ist im Prinzip eine kleine Kamera, mit der man die Geschehnisse vor seiner Türe beobachten kann. Eine derartige Einrichtung ist in verschiedensten Ausführungen erhältlich. Einfache Modelle übertragen das Kamerabild via Drahtleitung auf einen kleinen Bildschirm, bessere Modelle verfügen auch über drahtlose Übertragunstechnik. 

Die Größe der Monitore entspricht in etwa den Displays eines modernen Smartphones. Top-Modelle verfügen neben einer leistungstarken, drahtlosen Übertragung auch über die Möglichkeit der Übertragung via Internet. So können Sie, wenn Sie außer Haus sind, immer wieder kontrollieren wer sich vor der Wohnung aufhält, beispielsweise wenn Sie die Information erhalten haben, dass die Alarmanlage angeschlagen hat.



Elektronischer Türspion – Einbau


Der Aufwand für den nachträglichen Einbau eines elektronischen Türspions hält sich in Grenzen. Meist genügt es, die vorhandene Bohrung für den Einbau der Mikrokamera zu nutzen, eine Erweiterungsbohrung ist nur selten nötig. Das Empfangsgerät mit Display wird üblicherweise an die Wand geschraubt, bei Übertragung mittels Kabel sind kleine Verlegearbeiten nötig. Lediglich bei hochwertigeren Geräten gestaltet sich die Sache ein wenig aufwendiger. Oft ist die Kamera größer oder auch eckig, in diesem Fall sind entsprechende Öffnungen in der Türe zu schaffen. Die meisten Modelle werden mittels Batterie betrieben, nur selten ist eine Stromversorgung mit Niederspannung herzustellen. In jedem Fall sind die Arbeiten vorzugsweise von einem Professionisten zu erledigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen



Rechtlich bewegt man sich mit einem elektronischem Türspion in einer heiklen Zone. Gemäß einem Urteil des BGH aus dem Jahre 2011 ist ein elektronischer Türspion in einem Mietshaus zulässig, wenn die Kamera nur dann aktiviert wird, sobald an der Türe geklingelt wird. Darüber hinaus darf das Kamerabild nur in der Wohnung zu sehen sein, an der Türe ist außerdem ein Hinweis anzubringen, dass der Bereich mittels Kamera überwacht wird. Die Kamera muss so eingestellt sein, dass kein oder nur ein geringer allgemeiner Bereich im Stiegenhaus erfasst wird. Etwas weiter ging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ein Einbrecher, der nach der Erfassung durch einen elektronischen Türspion gefasst wurde, klagte den Wohnungsbesitzer wegen unerlaubten Eingriffs in seine Privatsphäre an. Der Fall ging bis zum Gericht in Straßburg, wo dem Einbrecher Recht gegeben wurde und ihm eine Entschädigung zugesprochen wurde.

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